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OFFENER BRIEF: Kita-Standards
Sehr geehrte Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags,
der gemeinnützige Verein "Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V." ist im Verlauf des Nds. Volksbegehrens Kita-Gesetz gegründet worden. Er engagiert sich als ein überparteilich organisierter Zusammenschluss von niedersächsischen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Eltern- und Mitarbeiter/innenvertretungen für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern. Wir als Verein möchten alles dafür tun, dass alle Kinder in Niedersachsen die Chance erhalten, selbstbewusst, wissbegierig, verantwortungsbewusst in der Gemeinschaft und mit großem Vertrauen in die Zukunft ihren Lebensweg beginnen können.
Wir wissen aus wissenschaftlichen Untersuchungen, dass Kinder bereits im Alter von 8 Jahren entscheidend geprägt sind, ob sie sich als ein wichtiges und wertvolles Mitglied in unserer Gesellschaft fühlen können - darum ist die Förderung und Bildungsbegleitung gerade der kleinen Kinder im Elementarbereich so wichtig. Und hier gibt es in Niedersachsen im internationalen Vergleich wie auch im Bundesländervergleich einen großen Rückstand hinsichtlich der Bildungsbemühungen und auch hinsichtlich der Finanzierung: International erschreckt, dass in Deutschland nach wie vor ein enger Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem später erreichten Bildungs- und Leistungsniveau besteht. Im Bundesländervergleich ist die quantitative Versorgung mit Kita-Plätzen ausgerechnet in Niedersachsen immer noch sehr schlecht (z.B. überwiegen 4-Stdn.-Plätze, es gibt viel zu wenig Krippen- und Hortplätze). Außerdem beteiligt sich das Land Niedersachsen mit dem geringsten Kostenanteil an der Finanzierung der Kindertagesstätten.
Dennoch gibt es in Niedersachsen viele engagierte Kita-Fachleute und eine positive Aufbruchstimmung für die Bildung und Erziehung im Elementarbereich - dies zeigt sich in vielen guten Projekten in Kitas und in der Tagespflege, in den erfolgreichen Kita-Messen und bei der Mitwirkung und beginnenden Umsetzung des Nds. Orientierungsplans für Bildung und Erziehung im Elementarbereich Nds. Tageseinrichtungen für Kinder. Das bestehende, große Engagement wurde gestärkt durch das klare Bekenntnis des Herrn Ministerpräsidenten Wulff und des Herrn Kultusministers Busemann zu den Standards des Kita-Gesetzes und seiner DVOs (siehe die Gemeinsame Erklärung zum Orientierungsplan). Umso mehr wird es von uns als Bündnis, von den Fachkräften und von vielen Trägern als eklatanten Wortbruch empfunden, dass - ausgerechnet in der Woche der Verschickung des fertig gedruckten Nds. Bildungsplans - die modellhafte Freigabe der Raumstandards des Kita-Gesetzes (§1 1. DVO) im ModK-Gesetz in den Landtag eingebracht wurde.
Insbesondere die Eltern und pädagogischen Fachkräfte, aber auch die Träger und Bildungsexperten fühlen sich hintergangen! Da wird ein Bildungsplan u.a. zur Bewegungsförderung erarbeitet, die Initiative des Landtags "Bewegter Kindergarten" mit großem Engagement unterstützt und die Universitäten, Sportverbände, Ausbildungsschulen und -stätten, der GUV Hannover und die LUK Niedersachsen, Gesundheitsämter, Kinderärzte u.v.m. eingebunden. "Best practise-Einrichtungen" entwickeln ihre pädagogischen Konzepte weiter, ein "Güte-Siegel" des Landes wird entworfen, Sponsoren eingeworben usw. und gleichzeitig folgt der Landtag der immer wieder - hier ohne Aufgabenkritik - zum Credo erhobenen Forderung zur "Vorschriftenfreien Gemeinde" und will, zunächst modellhaft, die Mindestvorgaben für Raumstandards in Kitas streichen. Diese Entscheidung erscheint uns so widersinnig, dass wir vermuten, dass hier möglicherweise auch ein Missverständnis vorlag: Es handelt sich im Kita-Gesetz ausschließlich um pädagogisch begründete Rahmenbedingungen für den Platz, den die betreuten Kinder mindestens brauchen (siehe hierzu die Ausführungen im folgenden Abschnitt). Die baulichen Standards sind nicht Bestandteil des Kita-Gesetzes:
Pädagogisch geht es mit der weitgehenden Streichung des § 1 1.DVO KiTaG keinesfalls um "Peanuts" - wie z.B die immer wieder fälschlicherweise zitierten Kleiderhaken! Der Entwurf des ModKG streicht ausschließlich das, was für die Kinder wichtig ist: |
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Mindestens 2qm Innenraum pro KiGa-Kind, das ist international unterster Standard (EU-Empfehlung: 4 qm; nur Spanien, Ungarn und Dänemark halten auch nur 2 qm vor)
Mindestens 3qm Innenraum pro Krippen-Kind, ebenfalls unterster Standard (EU-Empfehlung: 6 qm (nur Spanien, England und Dänemark halten auch nur 2-3 qm vor).
Ein Ruheraum für Krippenkinder bei Ganztagsbetreuung und ein Schularbeitenraum für Hortkinder, ein/e Mehrzweckraum/Bewegungsfläche für Kitas mit 3 Gruppen und mehr, ein Garderobenbereich außerhalb des Gruppenraums (fast in allen Ländern sind zusätzliche Aktivitätenräume, Schlafräume etc. vorgesehen).
Eine Außenfläche mit mind. 12 qm pro gleichzeitig betreutem Kind (außer in den Niederlanden werden in den EU-Ländern zwischen 9 und 18 qm pro Kind vorgehalten).
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(In Niedersachsen gibt es außerdem genügend Beispiele, in denen im Bedarfsfall zusammen mit dem Nds. Landesjugendamt vernünftige Ausnahmeregelungen gefunden wurden, z.B. wenn eine leicht erreichbare Grünfläche in der Nähe liegt etc.) |
Es ist kein Grund erkennbar, warum diese im KiTaG geregelten Raumstandards aufgehoben werden sollen. Auch unsere europäischen Nachbarn haben hierzu Regeln, meist mit besseren Standards. Der einzige, u.E. nicht vertretbare Grund wäre, zusätzliche Einsparmöglichkeiten noch unterhalb dieser bestehenden, sehr niedrigen Mindeststandards einzuräumen.
Wir haben in Niedersachsen zu große Kindergartengruppen (25 Kinder + Notbesetzungen) und zu große Krippengruppen (bis zu 15 Kindern). Wir haben immer mehr hyperaktive Kinder und ebenso Kinder, die sich zu wenig bewegen. Wir haben immer mehr Kinder, die Konflikte nicht verbal lösen können - ausreichend Raum hilft, Konflikte und unnötige Disziplinierungen zu vermeiden (die Kinder rennen um das Bauwerk eines anderen herum, kommen sich weniger leicht ins Gehege, usw.). Mit Recht betont der Nds. Bildungsplan, dass neben der Sprachentwicklung gerade der Bewegung eine Schlüsselfunktion für die Entwicklung und für das Lernen von Kinder zukommt. Hierfür wird im wahrsten Sinne des Wortes "Spielraum" benötigt.
Aber auch der Gestaltungs-Spielraum der Kommunen wird eingeschränkt: Muss eine Kommune sparen, gibt es ohne die bestehende gesetzliche Vorgabe für die kommunale Jugendhilfepolitik kaum eine Chance, wenigstens das Bestehende zu erhalten, selbst wenn sie wollte. Kämmerer und Kommunalaufsicht müssten auch wider besseres bildungspolitisches Wissen darauf bestehen z.B.:
- auch in einem kleinen Raum 25 Kinder unterzubringen
- bei der Unterbringung von Krippenkindern in Kindergartengruppen das größere Raumbedürfnis der Kleinsten unberücksichtigt zu lassen
- in Ruhe-, Hausaufgaben-, Mehrzweckräumen zusätzliche Kleingruppen unterzubringen, dafür gegebenenfalls bestehende Gruppen zu schließen/auf neue zu verzichten
- aus Kostengründen auf ein ausreichendes Außengelände zu verzichten etc.
(Das im Landtag als positiv dargestellte Beispiel einer problemlosen Einsparung von 150.000 € , d.h. der Verzicht auf die Einrichtung einer neuen Gruppe, halten wir für unseriös: ist längerfristig ein Bedarf von mehr Kindern da als Kita-Plätze vorhanden sind, können u.E. diese zusätzlichen Kinder nicht auf Dauer in zu kleinen Räumen mit untergebracht werden. Es müssten zum Wohl aller Kinder Alternativen, eventuell auch eine zusätzliche Kleingruppe oder ein Tagespflegeprojekt, eingerichtet werden.)
Die Befürworter des ModKG betonen, die neuen Regelungen seien ja nur ein Modell und würden zurückgenommen, falls sie sich nicht bewähren. Dies halten wir für mehr als fragwürdig. Es ist rechtlich au&szliG;erordentlich bedenklich, wenn das "Wohl des Kindes" an unterschiedlichen Standorten in Niedersachsen unterschiedlich definiert wird. Außerdem ist im ModKG keine unabhängige Begleitung der Modellphase vorgesehen und Einschnitte und Einsparungen setzen sich erfahrungsgemäß erst in etwas längeren Zeiträumen durch oder auch erst dann, wenn das KiTaG endgültig geändert wurde.
Wir als Bündnis wissen, dass die niedersächsischen Städte und Gemeinden für die gesamtstaatliche Aufgabe des Bildungsauftrags der Kindertagesstätten und der Ausweitung des Betreuungsangebots nicht ausreichend gegenfinanziert werden. Hier ist nur zu wünschen, dass die sog. "Politikverflechtungs-Falle" zwischen Bund, Land und Kommunen in der Frage der Bildung unserer Kinder baldmöglichst gelöst wird. Es kann aber nicht sein, dass das Konnexitätsprinzip so eingeführt wird, dass sinnvolle und seit über einem Jahrzent bewährte Vorschriften wie das Nds. KiTaG ausschließlich zum Zweck der Kostenreduzierung aufgelöst werden, weil sich die drei Ebenen nicht einigen können. Aus gesamtstaatlicher Sicht ist das Gegenteil, nämlich deutlich mehr Bildungsinvestitionen, dringend nötig. Dies fordert auch der neue Kinder- und Jugendbericht.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass nach unseren Erfahrungen die im SGB VIII vorgeschriebene überregionale Beratung und Aufsicht durch die Sozialpädagogen/innen des Nds. Landesjugendamts vor allem der Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen dienen.Setzen sich auch hier die Verwaltungsreformer durch und lösen faktisch den eigenständigen FB II des Landesjugendamts auf, werden die in der Praxis jetzt erzielten Synergieeffekte für eine zukunftsorientierte Bildungsplanung, die fachlich auf einem hohem Niveau vorhanden sind, ohne Not aufgegeben.
Wir appellieren an Sie als niedersächsische Abgeordnete:
Erhalten Sie wenigstens den Status-quo der z.Z. bestehenden Rahmenbedingungen für Kindertagesstätten in Niedersachsen! Sorgen Sie in Ihrer Fraktion dafür, dass der Abschnitt 2, § 4 (Nicht anwendbare Vorschriften) im Entwurf des ModK-Gesetzes gestrichen wird. Erhalten Sie den FBII des Nds. Landesjugendamts.
Herr Ministerpräsident Wulff wird hierzu in den nächsten Wochen viele Protestpostkarten erhalten. Im Auftrag des Vereins übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis und mit der dringenden Bitte, das Nds. KiTaG in seinen Grundsätzen nicht anzutasten, eine Postkarte und Kugelschreiber für den Erhalt der Bildungsstandards!
i.A. Heide Tremel (Vorstandsmitglied) |
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© Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V. | Mai 2006 |
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