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An alle Eltern, Elternbeiräte und an die Kinder aller nds. Kindertagesstätten!
An die Leiterin/Leiter und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Abschaffung des Landesjugendamtes zum 1. Januar 2007 beschlossene Sache!!!
Massive Einschnitte bei den Rahmenbedingungen für KiTas und der gesamten Jugendhilfe in Niedersachsen
in konkreter Umsetzung!
Das Nds. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) soll im Eilverfahren im Dezember 2006 (außerhalb des regulären Gesetzgebungsverfahrens, also ohne Anhörung und Beteiligung der Fachwelt) geändert werden: Ziel ist die Auflösung/Abschaffung des Nds. Landesjugendamtes einschließlich des Landesjugendhilfeausschusses. Durch die Änderung des AGKJHG wird die rechtliche Möglichkeit geschaffen, alle Landesaufgaben die im Kinder- und Jugendhilfegesetz beschrieben sind (z.B. auch die Kita-Aufsicht) auf die kommunale Ebene zu verlagern! Damit nutzt Niedersachsen als erstes Bundesland die Föderalismusreform, sich seines eigenständigen Landesjugendamtes zu entledigen und verschafft sich für die Zukunft einen "Freifahrtschein" im Jugendhilfebereich. (siehe auch weitergehende Informationen).
Was genau ist geplant?
- Das Land als überörtlicher (oberster) Träger der Jugendhilfe überträgt zukünftig die Jugendhilfeaufgaben an "von der Landesregierung beauftragte Stellen" und löst das einheitliche Landesjugendamt auf. Dies bedeutet die Zersplitterung der eigenständigen Jugendbehörde mit ihrem besonderen Auftrag als Anwalt für Kinder und Jugendliche. Zwar ist vorerst "nur" geplant, die Aufgaben auf das Landessozialamt/Sozialministerium (z.B. Jugendschutz und Hilfen zur Erziehung), die Landesschulbehörde (z.B. KiTa-Finanzhilfe) und das Kultusministerium (Fachaufsicht und Beratung der Kindertagesstätten sowie der Tagespflege) aufzuteilen, perspektivisch können aber auch Aufgaben "kommunalisiert" und/oder an fachfremde Behörden (z.B. Jugendschutz an die Polizei) übertragen werden.
Konsequenz: Es gibt keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit und gemeinsamen Wahrnehmung der Jugendhilfeaufgaben aller Behördenstellen mehr (z.B. zum Bildungsauftrag der Tagespflege, Integration, Fortbildung). Die unterschiedlichen Zuständigkeiten erleichtern die Durchsetzung von fachlich nicht zu begründenden Einzel- und Ressortinteressen.
- Die Auflösung des Landesjugendhilfeausschusses bedeutet die Abschaffung aller im Bundesrecht verankerten Beteiligungsrechte der freien Träger bei der Durchführung und Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Niedersachsen. Ein Beirat ohne die bestehende Rechtsstellung wäre vollständig von der Politik abhängig. Ähnlich wie bei den Elternbeiräten in den KiTas wird zukünftig nur eine beratende Funktion erwünscht sein.
Konsequenz: Zerschlagung demokratischer Strukturen auf Landesebene. Auch auf örtlicher Ebene werden die Auflösung von Jugendämtern und deren Jugendhilfeausschüsse bereits diskutiert. Das Land nimmt hier negativen Vorbildcharakter ein.
- Das Landesjugendamt als "staatliches Wächteramt" (besonderer Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche) verliert seine Neutralität. Der Handlungsspielraum für die Aufgabenwahrnehmung unterliegt der streng hierarchisch strukturierten Weisungsgebundenheit der Mitarbeiter/innen in den neuen Behörden. Die Auslegung z.B. des Kita-Gesetzes kann leichter politisch gesteuert werden.
Konsequenz: Die Beratungs- und Aufsichtsfunktion wird geschwächt. Sinnvolle pädagogische Aspekte in der Arbeit der KiTas treten noch mehr in den Hintergrund, ein Durchgriff aus politischer Rücksichtnahme/wirtschaftlicher Interessen ist möglich (z.B. Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zum Nulltarif).
Zum Hintergrund:
Unter Berufung auf die kommunale Selbstverwaltung und die zu geringe Gegenfinanzierung durch das Land wehren sich die Kommunalvertreter Niedersachsens seit Jahren gegen landesgesetzliche Vorgaben und gegen das Landesjugendamt. Sie fordern mehr Spielraum bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Wir als Trägerübergreifendes und unabhängiges "Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V." halten dagegen:
Es ist Landesaufgabe, eine Mindestqualität der öffentlichen Erziehung und Bildung, der Chancengleichheit und des Kindesschutzes überörtlich in ganz Niedersachsen zu gewährleisten.
Wie sieht es auf der örtlichen Ebene (in den Gemeinden vor Ort) aus?
Gerade in Niedersachsen wird erheblich mehr auf der kommunalen Ebene geregelt als in vielen anderen Bundesländern - ohne gute Ergebnisse:
- Seit Jahren sinken die Ausgaben vor Ort pro KiTa-Platz auf Kosten der Qualität. Bundesweit wird in Niedersachsen für KiTa-Plätze am wenigsten ausgegeben (2500€/Jahr/Kind).
- Hierzulande gibt es statt einheitlicher Elternbeiträge ca. 270 unterschiedliche Beitragsstaffeln mit Entgeltdifferenzen für vergleichbare Familien für die gleiche Leistung von bis zu 200 €/Kind/Monat.
- Der notwendige Ausbau an KiTa-Plätzen wurde in den nds. Kommunen viel zu spät angegangen - auch hier ein Negativ-Rekord im Bundesvergleich (z.B. 20% KiGa-Kinder haben keinen Platz, 85% davon sind nur Halbtagsplätze, der Mangel an Krippen- und Hortplätzen ist enorm). Es gibt ein katastrophales Stadt-Land-Gefälle.
- Einzigartig in der BRD ist, dass viele nds. Kommunen die Unter3jährigen in 25er Regelgruppen stecken, statt Krippen- oder altersgemischte Plätze zu schaffen.
- Kommunalvertreter wollen Tagespflege auch in gewerblichen Räumen zulassen ohne Qualitä,tsstandards hierfür festzulegen.
- Nds. Eltern finanzieren mit ihren Beiträgen einen größeren Anteil an den Kita-Kosten als das Land, in der Regel haben sie aber kein Mitbestimmungsrecht. In einigen Jugendhilfeausschüssen haben sie ein leicht zu übergehendes Beratungsrecht.
- Die Kommunalaufsicht (angesiedelt im Innenministerium) verpflichtet finanzschwache Kommunen zur Wahrnehmung ausschließlich ihrer "Pflichtaufgaben" - also nur das, was das Gesetz fordert. Die geplante "Flexibilisierung" der Landesvorschriften (auch des KiTaG) provoziert geradezu "Billiglösungen" in der Kinder- und Jugendhilfe.
Selbstverständlich haben die Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe einen verantwortungsvollen Auftrag für die Betreuung, Bildung und Erziehung der vor Ort ansässigen Kinder, dieser Auftrag kann jedoch nach unserer Erfahrung von vielen Kommunen nicht allein bewältigt werden kann. Dies wird bestätigt durch eine aktuelle Umfrage bei allen örtlichen Jugendä,mtern, die ihre Zusammenarbeit mit dem Nds. Landesjugendamt positiv beurteilen. Doch es scheint nicht um das Votum der jugendpolitischen Fachleute zu gehen:
Wir halten die geplante Gesetzesänderung für ein politisches Entgegenkommen gegenüber Landräten, Finanz- und Innenpolitikern, das sich nicht aus der Kinder- und Jugendhilfe begründen lässt.
Wir wollen uns gegen den Abbau der im Bundesgesetz verankerten Kinder- und Jugendhilfestrukturen in Niedersachsen einsetzen!
Bitte nutzen Sie den beiliegenden Vernetzungsaufruf dieses Bündnisses und der Landeselternvertretung! |
Weitergehende Informationen:
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© Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V. | April 2006 |
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Weitergehende Informationen:
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Föderalismusreform - Kinder- und Jugendhilfegesetz - Landesjugendamt - Modellkommunengesetz -
(und was kommt noch...?)
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Ein Netzwerk bilden ... (PDF - 247kb)
Landeselternvertretung der niedersächsischen Kindertagesstätten e.V. |
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Zerschlagung des Landesjugendamtes in Niedersachsen nach der Föderalismusreform Unterlagen zum Thema (PDF - 526,6 kb) |
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