|
|
Föderalismusreform - Kinder- und Jugendhilfegesetz - Landesjugendamt - Modellkommunengesetz - (und was kommt noch...?)
Die Föderalismusreform:
Von der großen Koalition in Berlin wurde im Sommer die Föderalismusreform verabschiedet: Das Grundgesetz wurde mit dem Ziel geändert, eine Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu erreichen und die hohe Zahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze deutlich zu reduzieren. Im Gegenzug erhielten die Länder zusätzliche Kompetenzen.
Kindertagesstätten sowie die gesamte Jugendhilfe sind dem Rechtsbereich der "öffentlichen Fürsorge" zuzurechnen. Hier verblieb es zwar bei der Zuständigkeit von Bund und Ländern, von den Parlamentariern wurde jedoch das neue "Abweichungsrecht" (Art. 84 GG) "billigend" in Kauf genommen. Die Länder sind jetzt berechtigt, den Aufbau und die Organisation der Behörden abweichend vom Bundesgesetz selbst zu regeln. Dies wird in Niedersachsen durch die Änderung des Nds. Ausführungsgesetzes (AGKJHG) vollzogen.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie die kürzlich beschlossenen Novellen (TAG und KICK) behalten weiterhin ihre Gültigkeit, das Abweichungsrecht kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die einzigartigen Jugendhilfestrukturen in Deutschland haben...
(Weitere Infos hierzu unter: www.jugendhilfeportal.de)
Der Behördenaufbau nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII):
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht für Jugendämter einen im deutschen Behördenaufbau untypischen Sonderstatus vor, indem es anders als in allen übrigen Verwaltungen die Einheit und die Zweigliedrigkeit der Jugendhilfe vorschreibt. Diese Besonderheit wird von vielen Verwaltungsreformern und Innen- und Finanzpolitikern nicht akzeptiert. Diese vom Bundesgesetzgeber vorgeschriebene Struktur der Jugendhilfe hat sich jedoch seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland bewährt und ist auch im Ausland insbesondere wegen der Beteiligungsrechte sehr anerkannt.
Die Einheit der Jugendhilfe bedeutet, dass es auf der Landesebene und auf der kommunalen Ebene ein Jugendamt geben muss, das im Interesse der besonderen Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen sämtliche Aufgaben und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche unter einem Behördendach bündelt. Ein vertrauensvoller Zugang zu den Familien ist nur im Jugendamt über den Sozialdatenschutz gewährleistet.
Die Zweigliedrigkeit der Jugendhilfe ist ein seit 1925 bestehendes und in deutschen Behörden einzigartiges, hoch modernes Instrument der Bürgerbeteiligung: Jugendverwaltung und Jugendhilfeausschuss bilden zusammen das Jugendamt. Über die besondere Rechtsstellung des Jugendhilfeausschusses sind die freien Träger und Vertreter/innen verschiedener Gruppierungen direkt an der Beschlussfassung in der Jugendhilfe beteiligt.
Das Nds. Landesjugendamt:
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, Bundesebene) schreibt in den §§ 69 - 71 und 82 ein Landesjugendamt vor. In Niedersachsen regelt das AGKJHG (Ausführungsgesetz zum KJHG) in den §§ 9 - 12 die Bildung und Organisation des Nds. Landesjugendamtes und des Jugendhilfeausschusses (NLJHA) - diese Paragraphen sollen jetzt gestrichen werden!
Das Nds. Landesjugendamt ist -bisher- überörtlich tätig:
- zur Sicherung der Gleichheit der Lebensverhältnisse (dies ist bei dem bestehenden Stadt-Land-Gefälle in Niedersachsen besonders wichtig)
- zur Ausübung des staatlichen Wächteramtes nach Art. 6 des Grundgesetzes und übernimmt Aufsichtsfunktionen (Schutzauftrag zum Wohl des Kindes)
- vernetzt und fördert die Zusammenarbeit der örtlichen Jugendämter im Interesse einer sachgerechten und flächendeckende Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben
- sorgt für Qualifizierung und die Weiterentwicklung fachlicher Standards (z.B. durch Modelle, Empfehlungen sowie durch ein differenziertes Fortbildungsangebot)
- unterstützt durch Fach- und Organisationsberatung die Jugendämter und die freien Träger in Grundsatz- und Einzelfragen der Jugendhilfe
- Landesjugendverwaltung und der Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA) bilden zusammen das Landesjugendamt, über den NLJHA ist eine direkte, ehrenamtliche Beteiligung der freien Träger, Kommunen und verschiedener Interessenvertretungen gewährleistet.
Sachstand Modellkommunengesetzes (ModKG):
Wir haben Ende 2005 mit einer groß angelegten Postkartenaktion, mit dem Boykott der Kita-Messe und mit Demonstrationen gegen die modellhafte Aussetzung der räumlichen Mindeststandards in Kindertagesstätten große öffentliche Aufmerksamkeit erreicht - aber letztlich den entsprechenden Passus in dem seit dem 1.1.2006 in Kraft getretene Modellkommunengesetz nicht verhindern können! Genau wie es jetzt mit dem AGKJHG geplant wird, wurde von den Regierungsfraktionen bereits im letzten Herbst das ModK-Gesetz im Eilverfahren ohne Kompromisse durchgezogen. Das Modell läuft jetzt 3 Jahre und wir befürchten weiterhin, dass diese umstrittene Regelung ein Baustein beim Abbau landesweiter Qualitätsstandards im Kita-Bereich ist.
Derzeit läuft in den Modellkommunen eine Untersuchung der Universität Lüneburg, wie sich die Aussetzung der in der 1. DVO des Nds. Kita-Gesetzes geregelten Raumstandards auswirkt. In den wenigen Einrichtungen, in denen bereits infolge des ModKGs eine Betriebserlaubnisänderung beantragt wurde, wurden hierzu die Träger befragt. Jetzt ist eine Befragung aller örtlich zuständigen Trägerverbände in den Modellkommunen geplant, Elternbeiräte und Personalräte sollten hierzu Informationen von ihrem Träger erfragen! Dem Landtag wird ein Bericht im Sommer 2007 vorgelegt. Wir werden den Bericht kritisch begleiten! Wir sind weiterhin daran interessiert, von betroffenen Einrichtungen zu hören, um Ihre/Eure Erfahrungen - auf Wunsch anonymisiert - zusammen tragen zu können.
Was ist zu tun? Was wir tun!
Die vorgesehene AGKJHG-Änderung bedroht die gesamte Jugendhilfe in Niedersachsen und erinnert uns an das Kita-Volksbegehren von 1998 - 2002.
Wir planen notgedrungen einen "langen Atem", wollen aber auf allen Ebenen für eine gute Qualität der Tagesbetreuung von Kindern in Niedersachsen, für demokratische Beteiligungsrechte von Eltern und freien Trägern und für den Erhalt der Jugendämter auf der Landes- und der kommunalen Ebene kämpfen:
- Wir wollen uns aktionsfähig vernetzen, auch mit andern Personen und Organisationen aus der Jugendhilfe (Bitte diese Informationen weitergeben und uns eine Kontaktadresse mitteilen - siehe auch Kontaktformular)
- Wir wollen mit unseren Informationen Ihre/Eure eigenen Aktivitäten vor Ort unterstützen! (Bitte Mails und die Internetseiten nutzen!) Teilt uns mit, was Ihr vorhabt!
- Bündnis und Landeselternvertretung werden als Verband einen ersten Schritt unternehmen, an die Öffentlichkeit treten und eine Petition an den Landtagspräsidenten formulieren! (Nachahmung erlaubt!)
|
Dieser Rundbrief mit Anlagen wird an alle 4400 Kindertagesstätten in Niedersachsen verschickt. Der Druck und das Porto kosten uns ca. 10.000 Euro. Das ist eine Menge Geld. Wir sind also auch weiterhin auf Spenden angewiesen, wenn Informationen fließen und Aktionen laufen sollen!
Spenden bitte auf u.a. Konto - Vielen Dank -
|
© Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e.V. | April 2006 |
|